Teamleitung Potsdam
UVP, FFH, ASP/saP
FROELICH & SPORBECK legt besonderen Wert auf eine qualitativ hochwertige und rechtssichere Behandlung der artenschutzrechtlichen Thematik. So waren und sind wir mit zahlreichen Großvorhaben und Vorhaben, die ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial aufweisen, betraut.
Unsere eigenen Kompetenzen werden ergänzt durch Kooperation mit Partnerunternehmen und Juristen, mit denen wir einen intensiven Erfahrungsaustausch pflegen.
Unser Unternehmen setzt hinsichtlich der Entwicklung praxistauglicher Leitfäden und Arbeitshilfen in Deutschland Maßstäbe für den Artenschutz, z.B.
In Genehmigungs- und Zulassungsverfahren ist seit mehreren Jahren die Beachtung artenschutzrechtlicher Regelungen zu einem Kernpunkt der naturschutzfachlichen Beurteilung geworden.
Die aus dem europäischen Recht resultierenden sogenannten Verbotstatbestände sind in der neuesten Fassung des Bundesnaturschutzgesetzes in § 44 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 5 aufgeführt. Dabei handelt es sich um das „Tötungsverbot", das Verbot erheblicher Störungen sowie das Verbot der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten.
Artenschutzrechtliche Fachbeiträge stellen im Rahmen des gesamten Genehmigungsprozesses demzufolge sehr wichtige Bestandteile dar, die hohe Qualitätsanforderungen erfüllen müssen. Die viel diskutierten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, z. B. zur „A 44 Hessisch-Lichtenau" oder zur „Autobahn-Nordumgehung Bad Oeynhausen", führen dies sehr deutlich vor Augen.
Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, muss eine Vielzahl von Aspekten im Planungs- und Abstimmungsprozess unbedingt beachtet werden, z. B.