Projektleitung
ASP/saP, LBP, fPRA, FFH
Für die Beurteilung von Beeinträchtigungen durch ein Planvorhaben auf die Fauna sowie den Wechselwirkungen mit ihrer Umwelt ist ein umfassender Kenntnisstand zur Beurteilung möglicher Betroffenheiten einzelner Arten/Artgruppen durch das Vorhaben erforderlich. Grundlage hierfür ist eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der gesetzlich geschützten Arten und ihrer Lebensräume.
Ziel der Faunistischen Planungsraumanalyse ist das Festlegen eines projektspezifischen Leistungsbildes mit einem fachlich adäquaten Untersuchungsumfang für faunistische Kartierungen. Dieses kann erst nach Kenntnis des zu erwartenden Artenspektrums, des Lebensraumpotenzials und voraussichtlicher Betroffenheiten durch das Vorhaben definiert werden. Die Auswahl der Untersuchungsmethode erfolgt nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft, im Rahmen von Verkehrs- und Wasserbauvorhaben z. B. auf Grundlage konkreter Methodenbausteine nach Albrecht et al. 2014 (Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Anhang zu HVA F StB).
Die faunistischen Kartierungen stellen schließlich die Grundlage für die Beurteilung von Beeinträchtigungen durch das Vorhaben auf die Fauna sowie Wechselwirkungen mit ihrer Umwelt im Rahmen verschiedener Fachprüfungen dar (z. B. saP, FFH-VP, UVS). So z. B. die Prüfung, ob einem Planvorhaben artenschutzrechtliche Verbote entgegenstehen (saP) oder ob es durch ein Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen in einem europaweit geschütztem Natura 2000-Gebiet kommen kann (FFH-VP).