Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Die UVP ist unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die der Zulassungsentscheidung eines Vorhabens dienen (§ 4 UVPG). Sie besteht aus mehreren Verfahrensschritten. Hierzu zählen insbesondere die Erstellung eines UVP-Berichtes, die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung und die zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen durch die zuständige Behörde nach §§ 24, 25 UVPG.

FROELICH & SPORBECK unterstützt Vorhabenträger und Behörden bei allen Verfahrensschritten der UVP. Die Kernkompetenzen liegen dabei in der Feststellung der UVP-Pflicht sowie der Erstellung des UVP-Berichtes.

Im Vorfeld der formellen UVP erstellt FROELICH & SPORBECK insbesondere bei linienhaften Infrastrukturprojekten sogenannte Umweltverträglichkeitsstudien (UVS), die sich vordringlich mit dem räumlichen Vergleich von Standort- oder Trassenalternativen befassen.

Mit unserem interdisziplinären aufgestellten Team können wir den anspruchsvollen, querschnittsorientierten Aufgabenstellungen der UVP und der UVS bestens entgegentreten.

Feststellung der UVP-Pflicht

FROELICH & SPORBECK verfolgt die Entwicklung der Vorschriften zur Feststellung der UVP-Pflicht und darauf beruhende Rechtsprechung dezidiert und steht Ihnen mit fundierter Sachkunde zur Seite.

Die Feststellung der UVP-Pflicht erfolgt im Zuge einer UVP-Vorprüfung nach § 7 UVPG. Diese unterscheidet zwischen der allgemeinen und der standortbezogenen Vorprüfung. 

Die zuständige Behörde ist bei der Vorprüfung an folgende drei Grundsätze gebunden, die sich aus § 7 Abs. 1 und 2 UVPG ergeben.

  • Überschlägigkeit der Vorprüfung: Beurteilung des Sachverhaltes auf Grundlage einer überschlägigen Prüfung (mit einer gegenüber der UVP reduzierten Prüftiefe)
  • Möglichkeitsmaßstab: Einbeziehung aller Umweltauswirkungen, für die eine begründete Möglichkeit des Eintritts besteht
  • Erheblichkeitsmaßstab: Beschränkung der Prüfung auf erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen.

Im Rahmen der UVP-Vorprüfung erstellt FROELICH & SPORBECK Gutachten, die unter Berücksichtigung dieser Grundsätze die UVP-Pflicht des Vorhabens bewerten und die der Behörde als Entscheidungshilfe für die behördliche Feststellung der UVP-Pflicht dienen. Bei bestimmten Vorhaben sind zudem die Vorschriften über kumulierende Vorhaben bei der Feststellung der UVP-Pflicht zu berücksichtigen.

UVP-Bericht

Die Aufgabe des UVP-Berichtes besteht darin, das Beteiligungsverfahren der UVP inhaltlich zu unterfüttern und Dritten die Beurteilung zu ermöglichen, ob und in welchem Umfang sie von den Umweltauswirkungen des Vorhabens betroffen sein können. Zugleich soll der UVP-Bericht der zuständigen Behörde zusammen mit den Ergebnissen des Beteiligungsverfahrens die Grundlage liefern für die zusammenfassende Darstellung und die begründete Bewertung der Umweltauswirkungen sowie deren Berücksichtigung bei der Zulassungsentscheidung nach den §§ 24 und 25 UVPG (entscheidungsvorbereitende Funktion).
Welche Inhalte im UVP-Bericht darzustellen sind, ergibt sich aus § 16 UVPG in Verbindung mit Anlage 4 zum UVPG. Unterschieden werden Mindestangaben gemäß § 16 Abs. 1 UVPG und weitere Angaben gemäß Anlage 4 zum UVPG. Ob die Angaben gemäß Anlage 4 teil des UVP-Berichtes sind, richtet sich danach, ob sie für das jeweilige Vorhaben „von Bedeutung“ sind (§ 16 Abs. 3 UVPG). Der UVP-Bericht ist als zusammenhängender Bericht mit einheitlicher Struktur vorzulegen.

Umweltverträglichkeitsstudie

Über die formelle UVP hinaus bilden sogenannte „Umweltverträglichkeitsstudien“ (UVS) einen der wichtigsten Schwerpunkte unserer Projektbearbeitung. Die UVS hat zum Ziel, unter mehreren in Betracht kommenden Alternativen einer Trassenführung die Alternative mit den relativ geringsten Umweltauswirkungen herauszuarbeiten. Sie ist als planerischer Fachbeitrag zur Linien- oder Standortfindung zu verstehen und ist als solcher in der Regel den Anforderungen des planerischen Abwägungsgebotes unterworfen. FROELICH & SPORBECK ist bestens vertraut mit den rechtlichen Anforderungen, die sich daraus an eine UVS ergeben. Zudem setzten die von FROELICH & SPORBECK zur UVS erstellten Leitfäden und Forschungsvorhaben vor allem in der Straßenplanung bundesweite methodische Maßstäbe. Hervorzuheben sind hier

  • das „Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsstudie in der Straßenplanung (MUVS)“ von 1990 (Neuauflage 2001),
  • die „Richtlinien für die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau (RUVS)“ (2009, nicht veröffentlicht),
  • die „Richtlinien für die Umweltverträglichkeitsprüfung im Straßenbau (RUVP)“ mit Musterkarten UVP (in Bearbeitung; Zusammenarbeit mit der Bosch & Partner GmbH).

Nils Diederichs

Leitung Großprojekte

UVP, LBP, RVS, Leitfäden

mail: n.diederichs (hello@spam.com) fsumwelt.de

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