Geschäftsführung
Projektmanagement, Behördengutachten
FROELICH & SPORBECK als eines der größten Umweltplanungsbüros in Deutschland mit Niederlassungen in Bochum, Plauen, Potsdam, Augsburg und Dülmen sucht zum frühestmöglichen Zeitpunkt Verstärkung.
Umfangreiche und langfristige Aufträge erfordern ein schlagkräftiges Team mit außergewöhnlichen Fähigkeiten.
Wir suchen daher ständig versierte und motivierte Umweltplanerinnen und Umweltplaner mit mindestens 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung.
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium der Geographie, Geoökologie, Biologie, Landschaftsplanung oder vergleichbar, gern auch Landschaftsarchitektur mit entsprechender Spezialisierung.
Wünschenswert sind gute, anwendungsbezogene GIS-Kenntnisse, nach Möglichkeit ArcGIS.
Ihre Bewerbungen im pdf-Format senden Sie bitte ausschließlich an
bewerbung (hello@spam.com) fsumwelt.de.
Wir bieten
Aufgaben - allgemein
Aufgaben - Projektleitung
Aufgaben - Projektbearbeitung
Wir freuen uns auf Sie!
Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren
Der für die Verarbeitung Verantwortliche erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt.
Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.
Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
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