Behördengutachten

Genehmigungsverfahren sind nicht zuletzt durch das gestiegene öffentliche Interesse und der damit verbundenen regen Öffentlichkeitsbeteiligung zunehmend komplex. Will die Genehmigungsbehörde sachgerecht entscheiden und dabei die gesetzlichen Fristen einhalten, kann auf externe behördliche Projektmanager bzw. Verfahrenshelfer zurückgegriffen werden.

Diese Vorgehensweise hat sich bewährt, insbesondere dann, wenn die Zusammenarbeit zwischen Behörde und Projektmanager von Beginn des Verfahrens an kontinuierlich erfolgt. Die Ausgestaltung der Behördengutachtertätigkeit wird individuell und auch von Seiten der Behörde durchaus unterschiedlich sein.

Der Einsatz eines Behördengutachters oder behördlichen Projektmanagers kann zur effektiven Beschleunigung von Genehmigungsverfahren beitragen. Insbesondere können die behördlichen Ressourcen bei arbeitsintensiven Arbeitsschritten unterstützt werden.

FROELICH & SPORBECK begleitet Genehmigungsbehörden in allen Phasen des Verfahrensablaufs:

  • Abstimmung/Festlegung zu Art/Umfang der Antragsunterlagen
  • Vollständigkeitsprüfung
  • Auswertung der Einwendungen/Stellungnahmen
  • inhaltliche und organisatorische Vorbereitung des Erörterungstermins (ET)
  • Teilnahme am ET und inhaltliche sowie organisatorische Unterstützung der Verhandlungsleitung
  • Erstellung der Ergebnisniederschrift des ET und Erfassung möglicher Nachforderungen
  • Bearbeitung der UVP bzw. zusammenfassenden Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen
  • redaktionelle Vorbereitung des Genehmigungsbescheids.

Frank Glaßer

Geschäftsführung

Projektmanagement, Behördengutachten

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