Leitung Großprojekte
UVP, LBP, RVS
Großvorhaben, insbesondere in den Bereichen Infrastruktur und Energie, die in der Bundesrepublik Deutschland von der öffentlichen Hand oder privaten Vorhabenträgern geplant werden, stellen häufig sog. „raumbedeutsame Planungen“ dar, die eine überörtliche Bedeutung haben.
Diese in § 1 der Raumordnungsverordnung (RoV) genannten Planungen und Maßnahmen sind nach § 15 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in einem Raumordnungsverfahren im Hinblick auf ihre Raumverträglichkeit zu untersuchen. Dabei sind die raumbedeutsamen Auswirkungen eines Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Hierbei ist neben der Prüfung der Übereinstimmung eines Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung auch die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen von Bedeutung.
Die Beurteilungsgrundlagen für die Prüfung der Raumverträglichkeit sind Ziele, Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung im Sinne des ROG. Häufig wird in das Raumordnungsverfahren darüber hinaus auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (raumordnerische UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) integriert, in der die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umweltschutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG unter überörtlichen Gesichtspunkten ermittelt und bewertet werden.
Gegenstand der Prüfung sind regelmäßig auch zu betrachtende Standort- oder Linienalternativen. Zur Identifizierung eines Vorzugsstandorts bzw. einer Vorzugsvariante werden die zu prüfenden Alternativen vor dem Hintergrund der raumordnerischen Belange und ihrer voraussichtlichen Umweltauswirkungen bewertet und vergleichend gegenübergestellt. Hierzu werden häufig komplexe Bewertungsverfahren, die sowohl rechnerische als auch verbal-argumentative Ansätze verbinden, angewendet.
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Für das Raumordnungsverfahren hat der Träger des Vorhabens nach § 15 Abs. 2 ROG der für die Raumordnung zuständigen Behörde die Unterlagen vorzulegen, die notwendig sind, um eine Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens zu ermöglichen. Wir unterstützen private und öffentliche Vorhabenträger bei der Erarbeitung sämtlicher für das Raumordnungsverfahren relevanter raumordnerischer und umweltfachlicher Unterlagen von der Antragskonferenz bis zur Erörterung.
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