FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH)

FROELICH & SPORBECK legt besonderen Wert auf eine fachlich hochwertige und rechtssichere Behandlung der Natura 2000-Thematik. So waren und sind wir für zahlreiche große und komplexe Vorhaben mit hohem naturschutzfachlichem Konfliktpotenzial betraut.

Für die erfolgreiche Bewältigung dieser Anforderungen stehen uns mehrere qualifizierte Biologen mit floristischen und faunistischen Spezialkenntnissen zur Verfügung, die über fundierte Kenntnisse der aktuellen Methoden und Rechtsprechung verfügen.

Besonderes Augenmerk legen wir auf die Bestimmung der Schutz- und Erhaltungsziele als Grundlage der Bewertung der Erheblichkeit sowie auf die Konzeption möglicher Maßnahmen zur Kohärenzsicherung. Diese planen wir in enger Abstimmung mit beteiligten Behörden und fokussieren uns auf deren Umsetzbarkeit und Wirksamkeit.

In den letzten zwei Jahrzehnten haben wir zahlreiche FFH-Verträglichkeitsprüfungen sowie Ausnahmeprüfungen durchgeführt, z.B. für unterschiedliche Vorhaben und Planungen

  • des Straßen-, Schienenwege- und Flughafenbaus,
  • der Energieerzeugung (z. B. Großkraftwerke, großflächige Photovoltaikanlagen),
  • der Bauleitplanung.

Die Ausweisung der Natura 2000-Gebiete, bestehend aus den sog. FFH-Gebieten sowie den europäischen Vogelschutzgebieten, waren ein steiniger, aber letztendlich sehr erfolgreicher Meilenstein im europäischen Naturschutz und für einen langfristigen Erhalt der Biodiversität unabdingbar.

Diese Schutzgebiete unterliegen einem besonders strengen Schutzregime. Erhebliche Beeinträchtigungen sind zu vermeiden bzw. müssen unter sehr strengen Auflagen kompensiert werden (sog. Kohärenzsicherung).

Im Rahmen von Genehmigungsunterlagen stellen FFH-Verträglichkeitsprüfungen und, sofern erforderlich, FFH-Ausnahmeprüfungen sehr wichtige Bestandteile dar, die hohe fachliche und rechtliche Anforderungen erfüllen müssen. Aktuelle Rechtsprechung auf Bundes- und Landesebene, z. B. zur „Westumfahrung Halle", führen dies sehr deutlich vor Augen.

Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, muss eine Vielzahl von Aspekten im Planungs- und Abstimmungsprozess unbedingt beachtet werden:

  • Berücksichtigung der vielfältigen länder- und/oder vorhabenspezifischen Vorgaben zur FFH-Verträglichkeitsprüfung,
  • sicherer Umgang mit den rechtlichen Rahmensetzungen,
  • Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung (insbesondere des Bundesverwaltungsgerichtes und der Oberverwaltungsgerichte),
  • Berücksichtigung aller aktueller Erkenntnisse über Biologie, Empfindlichkeiten, Gefährdungen usw. der relevanten Arten und Lebensraumtypen.

Anne Stephan

Leitung Großprojekte

UVP, FFH, ASP/saP

mail: a.stephan (hello@spam.com) fsumwelt.de

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