EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Bei der EU-Wasserrahmenrichtlinie handelt es sich um einen vergleichsweise jungen Aufgabenbereich. Bereits seit der ersten Stunde erstellt FROELICH & SPORBECK in diesem komplexen und sich ständig verändernden Arbeitsfeld fachlich hochwertige und rechtssichere wasserrechtliche Gutachten.

Auch die von uns erstellten und weiterentwickelten Leitfäden überzeugen durch ihre Qualität und werden als Muster herangezogen.

Schwerpunkte der gutachterlichen Bearbeitung der Fachbeiträge bilden hier:

  • Straßenbauvorhaben
  • Bau von Hochwasserschutzanlagen
  • Spülfeldverbringungen
  • Fachgutachten im Rahmen des Bergbaues.

Weiterhin werden durch den einzigartigen Erfahrungsschatz unseres interdisziplinären Teams, unsere Mitarbeiterinnen oft als Referentinnen angefragt. Dies sind beispielsweise:

  • Inhouse Schulungen (diverse Auftraggeber)
  • „Das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot in der Vorhabenszulassung“- 07.12.2016, Potsdam (Auftraggeber: FROELICH & SPORBECK und Dombert Rechtsanwälte)
  • „Das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot in der Vorhabenzulassung“ – 28.09.2017 und 22.01.2018 Hamburg (Auftraggeber: Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung)
  • „Implementierung und Anforderungen an wasserrechtliche Fachbeiträge im Zulassungsverfahren “- 09.11.2017, Frankfurt am Main (Auftraggeber: Bund Deutscher Landschaftsarchitekten).

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, RL 2000/60/EG) trat im Jahr 2000 in Kraft. Sie legt die Umweltziele für alle europäischen Oberflächengewässer und das Grundwasser fest. Ziele der Richtlinie sind der Schutz der Gewässer, die Vermeidung einer Verschlechterung sowie der Schutz und die Verbesserung des Zustands der direkt von den Gewässern abhängenden Land­ökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt.

Ergänzt wurde die Richtlinie durch zwei sogenannte Tochterrichtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates. Es sind die Richtlinie 2006/118/EG vom 12.12.2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (Grundwasserrichtlinie) und die Richtlinie 2008/105/EG vom 16.12.2008 über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik. Sie beinhalten konkrete Anforderungen an die Qualität des Grundwassers und der Oberflächengewässer sowie deren Überwachung. Die Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG wurden im Jahr 2013 durch die Richtlinie 2013/39/EU in Bezug auf prioritäre Stoffe aktualisiert, um für besonders schädliche Stoffe Richtwerte (Umweltqualitätsnormen) für verschiedene Gewässerklassen bzw. aquatische Lebensgemeinschaften zu konkretisieren.

Die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen in der Wasserpolitik und die Grundwassertochterrichtlinie wurden durch Bundesverordnungen in nationales Recht umgesetzt.

Die Umsetzung der WRRL in nationales Recht erfolgte durch die Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 19.08.2002, im Rahmen der Neuregelung des Wasserrechts aktuell gültig in der Fassung vom 31.07.2009 (WHG neu), und der einschlägigen Ländergesetze.

Fachbeiträge zur Wasserrahmenrichtlinie, die den hohen fachlichen und rechtlichen Standards genügen, tragen entscheidend dazu bei, Umweltauswirkungen zu vermeiden oder zu vermindern. Sie ebnen als rechtssichere und belastbare Antragsunterlagen den Weg für eine zügige Zulassung und somit Verwirklichung komplexer Vorhaben.

Wesentliche Voraussetzung hierfür sind ein strukturiertes und interdisziplinäres Projektmanagement sowie eine stringente Projektplanung. Frühzeitig müssen die technischen Anforderungen mit den umweltrechtlichen Rahmenbedingungen in Einklang gebracht und ein enger Kontakt zu den zuständigen Behörden hergestellt werden.

Dr. Veronica Dahm

Projektleitung

LBP, WRRL, ASP/saP

mail: v.dahm (hello@spam.com) fsumwelt.de