Details

Industriepark Bocholt

Die Stadt Bocholt beabsichtigt, den bestehenden Industriepark in Bocholt-Mussum nach Süden über die B 67 hinaus zu erweitern und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung als Gewerbe- und Industriegebiet zu schaffen.

Hierzu soll der Bebauungsplan (B-Plan) 8-21 neu aufgestellt werden. Es ist vorgesehen, die gesamte Fläche des Plangebietes des B-Plans 8-21 bezüglich der künftigen Nutzungen in unterschiedliche Industrie- und Gewerbegebietsflächen einzuteilen und zu gliedern. Zusätzlich sind Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft, Flächen für die Forstwirtschaft und Flächen mit wasserrechtlichen Festsetzungen vorgesehen. Gleichzeitig ist eine Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich erforderlich. 

Sowohl für die FNP-Änderung als auch die Erstellung des B-Plans ist gemäß § 2 (4) BauGB für die Belange des Umweltschutzes erstellte FROELICH & SPORBECK einen Umweltbericht. Weiterhin ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan zu erstellen, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu bilanzieren. Ein besonderes Augenmerk galt dem bereits naturnah hergestellten Abschnitt des südlich angrenzenden Laaker Baches und die Einbindung in die Planung. 

Auch der gesetzliche Artenschutz (§§ 44, 45 BNatSchG) war in diesem Projekt von besonderer Bedeutung, da das Gebiet, auch aufgrund der Größe und der bestehenden Struktur, von einer vielfältigen Fauna besiedelt wird. Es wurden drei Hofstellen im Zusammenhang mit der Planung aufgegeben. Das Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten machten die Planung und Umsetzung von Vermeidungsmaßnahmen (Bauzeitenbeschränkung, Beleuchtungskonzept, Gehölzpflanzungen) und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (Maßnahmen für Rauchschwalben, Feldsperling und Steinkauz) notwendig, um die Erfüllung der gesetzlichen Verbotstatbeständen zu vermeiden. 

Die forstlichen Belange wurden ebenfalls mit den entsprechenden Behörden abgestimmt und durch Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs im erforderlichen Verhältnis ausgeglichen.

Projektdaten

Auftraggeber: Stadt Bocholt
Bearbeitungszeitraum: 2016-2019
Plangebietsgröße: ca. 38,5 ha (FNP); ca. 43,2 ha (B-Plan 8-21); ca. 27,7 ha (Nettobaufläche)