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Erftverlegung in Neuss-Gnadental

Zur Anpassung der Erft an künftige Abflussverhältnisse nach Ende des Braunkohletagebaus Garzweiler wurde vom Erftverband unter Berücksichtigung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) das „ Perspektivkonzept 2045“ erstellt. Die Erftrückverlegung bei Neuss-Gnadental ist der erste von 23 Planungsabschnitten für eine WRRL-konforme Gewässerumgestaltung („Pilotprojekt Gnadental“).

Vor dem Mündungsbereich der Erft in den Rhein sind die Anlage eines, in Anlehnung an den ursprünglichen Erftlauf, mäandrierend verlaufenden Flussabschnittes sowie die Reaktivierung angrenzender Auenbereiche geplant. Für das Vorhaben ist im Rahmen des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens (PFV) u. a. eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.

Dies umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG. Als Grundlage hierfür wird eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erstellt.

Ein Schwerpunkt der Betrachtungen durch FROELICH & SPORBECK liegt auf der erforderlichen Umlagerung schwermetallbelasteter Auenböden unter Berücksichtigung eines vorliegenden Bodenmanagementkonzeptes.

Projektdaten

Auftraggeber: Erftverband
Bearbeitungszeitraum: 2014-2015
Plangebietsgröße: ca. 40 ha